FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die häufigsten Fragen und Antworten zu den meta-Präparaten:

  1. Wie erklärt man die Wirkung homöopathischer Mittel?
  2. Woraus bestehen homöopathische Arzneimittel?
  3. Was ist das Homöopathische Arzneibuch (HAB)?
  4. Was bedeutet Potenzierung?
  5. Was bedeutet das D hinter den Inhaltsstoffen?
  6. Werden rezeptfreie Arzneimittel erstattet?
  7. Was versteht man unter bewährte Indikationen einer Arznei?
  8. Was ist bei einer Erstverschlimmerung zu beachten?
  9. Warum enthalten manche Arzneimittel Alkohol?
  10. Einahme bei Schwangerschaft und Stillzeit?
  11. Kann ich die Präparate direkt bei meta Fackler beziehen?
  12. Präparate ohne Angabe eines Anwendungsgebietes?

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1. Wie erklärt man die Wirkung homöopathischer Mittel?

 

Homöopathische Arzneimittel sind sogenannte Regulationsmittel. Sie stimulieren nach homöopathischem Verständis körpereigene Funktionen und aktivieren somit die Selbstheilungskräfte. Entsprechend dem Ähnlichkeitsprinzip werden Substanzen eingesetzt, die bei der Arzneimittelprüfung am gesunden Menschen ähnliche Symptome hervorgerufen haben. Die Regelmechanismen des Körpers registrieren diese Arzneimittelsymptome und leiten daraufhin eine Gegenregulation ein, die stärker ausfällt als es für den Ausgleich des Arzneimittels nötig wäre. Die „überschüssige“ Gegenreaktion richtet sich gegen die Krankheitssymptome und führt zu deren Reduzierung.

 

 

2. Woraus bestehen homöopathische Arzneimittel?

 

Homöopathische Arzneimittel können pflanzlicher, tierischer oder mineralischer Natur sein. Eine Besonderheit bilden die Nosoden (sterilisierte Erreger oder Krankheitsprodukte). Maßgeblich ist, dass ihre Herstellung nach dem Homöopathischen Arzneibuch (HAB) erfolgt.

 

 

3. Was ist das Homöopathische Arzneibuch (HAB)?

 

Das HAB beinhaltet die amtlichen Herstellungsvorschriften für homöopathische Arzneimittel und beschreibt genau wie einzelne Stoffe zubereitet und Potenzen hergestellt werden.

 

 

4. Was bedeutet Potenzierung?

 

Der Begriff Potenzierung ist abgeleitet von dem lateinisch-stämmigen Wort „Potenz“ (Kraft). Im Gegensatz zu dem weitverbreiteten Irrtum, es handle sich lediglich um eine Verdünnung, werden die Arzneien stufenweise zwischen jedem Verdünnungsschritt verschüttelt. Die Potenzierung erfolgt mit arzneilich neutralen Substanzen wie Wasser-Alkohol-Gemisch oder Milchzucker. Steht zum Beispiel unter den Inhaltsstoffen von metavirulent® „Veratrum album Dil. D5“, so bedeutet das also eine 5-malige im Verhältnis 1:9 potenzierte Dilution (= lat. Verdünnung; Dil.) von Veratrum album (Weißer Germer).

 

 

5. Was bedeutet das D hinter den Inhaltsstoffen?

 

„D“ auch D-Potenz genannt ist die Dezimalpotenz („Decem“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet 10). Das „D“ ist ein in der Homöopathie üblicher Begriff für den Potenzierungsgrad des jeweiligen Inhaltstoffes. D1 heißt zum Beispiel, dass ein Gewichtsteil des Inhaltsstoffes mit neun Gewichtsteilen Wasser-Alkohol-Gemisch verdünnt und anschließend mit 10 Schüttelschlägen von Hand vermischt wird.

 

 

6. Werden rezeptfreie Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet?

 

Die Kostenübernahme von Arzneimitteln ist für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelt. Demnach haben Versicherte der GKV einen Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Allerdings sind nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel von der Versorgung ausgenommen. Die gesetzlich Versicherten tragen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel also normalerweise selbst.

 

Es gibt jedoch Ausnahmen: Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr werden von der GKV erstattet. Weiterhin können nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Lasten der GKV verordnet werden, wenn sie, mit Begründung des Arztes, bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Nähere Erläuterungen zu diesem Thema findet man in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen („Ausnahmeliste“).

 

Die meisten privaten Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn die Arzneimittel auf einem Privatrezept verschrieben worden sind. Auch viele gesetzliche Krankenkassen erstatten inzwischen bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten für homöopathische Arzneimittel, wenn sie auf einem grünen Rezept verordnet wurden!

 

 

7. Was versteht man unter „bewährte Indikationen" einer Arznei?

 

Bewährte Indikationen sind Therapieempfehlungen für einige homöopathische Arzneistoffe, denen die Erfahrung von über 200 Jahren Homöopathie bei bestimmten Krankheitsbildern zugrunde liegt.

 

 

8. Was ist bei einer Erstverschlimmerung zu beachten?

 

Bei einer überschießenden Wirkung der Arzneimittelsymptome spricht man von der „Erstverschlimmerung“ oder auch „Erstreaktion“. Erstverschlimmerung bedeutet konkret, dass nach Einnahme bestehende Symptome sich verschlimmern oder alte Symptome wieder aufflackern können. Kommt es zu einer Verstärkung der ursprünglichen Symptome, überlappt das Arzneimittelbild die körperlichen Symptome, weil der Arzneimittelreiz etwas zu stark ausgefallen ist. Diese Verschlechterung des Zustandes ist ein Zeichen für das Wirken der Arznei und dafür, dass es sich um die richtige Arznei handelt. Am besten die Dosierung reduzieren bzw. das Arzneimittel für ein paar Tage absetzen. Nach Abklingen der Erstverschlimmerung kann die Einnahme mit einschleichender Dosierung wieder begonnen werden.

 

Erstverschlimmerungen dauern in der Regel nicht lange, sollten aber auch nicht so stark sein, dass sie allzu sehr belasten. Bei akuten Krankheiten dauern die Erstverschlimmerungen in der Regel ein paar Stunden bis zu einem Tag, bei chronischen Erkrankungen können sie bis zu ein paar Tagen anhalten.  Sollten Sie sich unsicher sein, ob es sich um eine Erstverschlimmerung oder eine Verschlechterung handelt, sollten Sie einen erfahrenen Therapeuten aufsuchen. 

 

 

9. Warum enthalten manche Arzneimittel Alkohol?

 

Alkohol wird insbesondere bei der Herstellung von pflanzlichen und homöopathischen Arzneimitteln benötigt, da viele Wirkstoffe nicht wasserlöslich sind. Neben der Verwendung als Lösungsmittel dient Alkohol auch als ein wichtiger Grundstoff zur Herstellung und Konservierung von Naturheilmitteln und ist im Homöopathischen Arzneibuch (HAB) vorgeschrieben. Aufgrund des Alkoholgehalts kann auf die Zugabe anderer Konservierungsmittel verzichtet werden. Innerhalb der üblichen Dosierungen homöopathischer Arzneimittel stellt Alkohol keine gesundheitliche Gefährdung dar. Der in der Gebrauchsinformation aufgeführte Warnhinweis dient zur Information der dort erwähnten Risikogruppen, die keinen Alkohol einnehmen sollten. Der Alkoholgehalt relativiert sich, wenn man die zugeführten Mengen berücksichtigt: Beträgt der Alkoholanteil eines Arzneimittels z. B. metavirulent® 37 Vol.-% entspricht das bei einer 1x-Gabe von 10 Tropfen ca. 0,08 g Alkohol. Zum Vergleich: Ein Glas (0,2 l) Apfelsaft enthält ca. 0,6 g–1 g, ein Becher (0,5 l) Kefir ca. 5 g und ein Glas (0,33 l) Bier ca. 10 g Alkohol.

 

 

10. Einnahme bei Schwangerschaft und Stillzeit?

 

Fragen Sie während der Schwangerschaft und Stillzeit vor der Einnahme von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat. Das gilt auch für homöopathische Arzneimittel. Konkrete Studiendaten über die Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit liegen für unsere Produktpalette nicht vor. Es liegen aber auch keine Hinweise für ein besonderes Risiko für die Anwendung während der Schwangerschaft und Stillzeit vor. 

 

 

11. Kann ich die Präparate direkt bei meta Fackler beziehen?

 

Alle Arzneimittel von meta Fackler sind nach dem gültigen Arzneimittelgesetz apothekenpflichtig. Ein Direktverkauf ist leider nicht möglich. Aber Sie können alle Arzneimittel in jeder Apotheke auch ohne Rezept erwerben. Allerdings sollten Sie sich vor der Anwendung medizinischen Rat von einem Arzt, Heilpraktiker oder Apotheker holen, sofern Sie es nicht verschrieben bekommen haben.

  

 

12. Warum gibt es einige Präparate ohne Angabe eines Anwendungsgebietes?

 

Der Pharma-Markt ist streng reguliert und wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überwacht. Bevor ein Arzneimittel auf den Markt gebracht werden kann, muss es ein kompliziertes und langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen. Arzneimittel, die bereits vor 1978 auf dem Markt waren, unterliegen einem Nachzulassungsverfahren. Dieses Verfahren stellt Arzneimittelhersteller häufig vor zahlreiche bürokratische Hürden und hat in einigen Fällen dazu geführt, dass bewährte Präparate von meta Fackler in ihrer Zusammensetzung geändert werden mussten.

 

Um eine endgültige Zulassung zu erhalten, muss für jedes Präparat ein umfassender Wirksamkeitsbeleg erarbeitet und dem BfArM zur Beurteilung und Anerkennung vorgelegt werden. Oft kann aus Zeit- oder Kostengründen keine entsprechende Studie erstellt werden. Den pharmazeutischen Herstellern bleibt als Alternative nur die Registrierung („Registriertes Homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation“). Daraus folgt, dass vom Hersteller keine Auskünfte zur Wirkweise des Präparates gegeben werden dürfen. Lediglich die Erläuterungen der einzelnen Inhaltsstoffe sind erlaubt. Ein erfahrener Therapeut weiß jedoch die Inhaltsstoffe dem entsprechenden Anwendungsgebiet zuzuordnen und wird dem Patienten das für sein Beschwerdebild geeignete Arzneimittel empfehlen.

 

Jedes Präparat von meta Fackler, ob registriert oder zugelassen, beinhaltet sorgfältig ausgewählte homöopathische Bestandteile, die sich sinnvoll ergänzen und sich in der naturheilkundlichen Praxis bewährt haben.