metabiosulf N: ohne Angabe einer therapeutischen Indikation |
Jugendliche (ab 12 Jahren) u. Erwachsene |
akut: 1–2 ml parenteral, i.c., s.c. oder i.m., bis 3x tägl. chronisch: 1–2 ml parenteral, i.c., s.c. oder i.m., tägl. |
1 Ampulle (2 ml) enthält: | ||
Magnesium thiosulfuricum | D4 aquos. (HAB, Vorschrift 5b) | 2.000 mg |
Sonstiger Bestandteil: Isotonische Natriumchloridlösung
Frühere Bezeichnung: metabiosulf; Unterschied: Potenzänderung von Magnesium thiosulfuricum (D1 auf D4), Wegfall der i. v. -Applikation
Nicht anwenden bei eingeschränkter Nierenfunktion, bei Kindern unter 12 Jahren sowie bei Überempfindlichkeit (Allergie) gegen den Wirkstoff oder sonstigen Bestandteil.
Magnesium und Tetracycline können sich gegenseitig in ihrer Wirkung beeinflussen, sodass nur ein unzureichender Wirkstoffspiegel des Antibiotikums erreicht wird.
Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.
Eine über eine Woche hinausgehende Anwendung sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist bei bestimmungsgemäßer Anwendung in der Schwangerschaft und Stillzeit kein konkretes Risiko für das Kind bekannt.
Es liegen jedoch keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor.
Keine bekannt
Ampullen (2 ml):
5 Stück (PZN 01557621), 50 Stück (PZN 01557638), 100 Stück (PZN 01557650), 500 Stück (PZN 01557667)
zuletzt aktualisiert 02/24