Wenn Sie den Anforderungen des Heilmittelwerbegesetzes entsprechen und den Fachkreisbereich nutzen möchten, füllen Sie bitte das zutreffende Formular aus. Nach Überprüfung Ihrer Zugehörigkeit, bekommen Sie umgehend ein Passwort*, mit welchem Sie sich in den Fachkreisbereich einloggen können.
*Hinweis: Im passwortgeschützten Bereich sind keine persönlichen Daten von Ihnen hinterlegt, welche von weiteren Personen ausgelesen werden könnten. Eine Änderung des Passwortes Ihrerseits ist deswegen nicht notwendig und auch nicht vorgesehen.
Definition Fachkreise: Lt. Heilmittelwerbegesetz (HWG, § 2) dürfen wissenschaftliche Informationen nur „Fachkreisen“ zugänglich gemacht werden dürfen. Fachkreise im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes, Einrichtungen, die der Gesundheit von Mensch oder Tier dienen, oder sonstige Personen, soweit sie mit Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln erlaubterweise Handel treiben oder sie in Ausübung ihres Berufes anwenden.